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VERGÜTUNG Allgemeines Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort einen Anwalt einschalten mochte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich dies einfach nicht leisten zu können. Dies ist aber nicht richtig. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten. Also, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt zumindest über die voraussichtlichen Kosten beraten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur so können Sie sinnvoll entscheiden. Machen Sie Ihrem Gegenüber von Anfang an klar, dass Sie sich professionell abgesichert haben. Ob Sie viel oder wenig Geld haben, spielt im Hinblick auf die Rechtsanwaltsgebühren keine Rolle: Eine erste juristische Beratung kostet, abhängig von der Schwierigkeit des Falles, bei einer Privatperson zwischen 10,00 € und höchstens 190,00 €. Zudem besteht in einigen Fällen die Möglichkeit Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier... Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, oder Sie über eine andere Person mitversichert sind (z.B. Ehegatte, Eltern, Halter eines Fahrzeuges, etc.) trägt die Versicherung unsere Kosten. Ihr Kostenrisiko besteht dann allenfalls in Höhe einer evtl. verinbarten Selbstbeteiligung. Beratungen nur in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten sind selbstverständlich kostenlos AnwaltskostenNach einem Verkehrsunfall muss - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners unsere Anwaltskosten zahlen. Denn zu den erstattungsfähigen Kosten zählt nicht nur der unmittelbare Sachschaden am Fahrzeug, sondern auch die Folgekosten, die z.B. für die Rechtsverfolgung und Interessenwahrnehmung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht entstehen. Wenn Sie also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und diesen nicht verschuldet haben, dann müsssen Sie in der Regel die Kosten für einen Anwalt nicht selbst bezahlen. In einem Straf- oder Bußgeldverfahren müssen Sie die Kosten Ihres Anwalts selber tragen, wenn Sie oder der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugeigentümer nicht rechtsschutzversichert sind. Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung finden Sie hier ... Wenn Sie im konkreten Fall Fragen zum Thema Anwaltskosten haben, zögern Sie nicht uns vorab auf die voraussichtlichen Kosten anzusprechen. Wir geben Ihnen gerne genaue Auskunft.
Es gibt im Übrigen keine "billigen" Anwälte. Alle Rechtsanwälte sind per Gesetz verpflichtet, mindtestens die im Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) verankerten Mindestgebühren zu berechnen und zu erheben, es sei denn, es werden ausdrücklich schriftlich höhere (!) als die gesetzlichen Gebühren vereinbart. Soweit und solange Sie mit uns also keine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen, berechnen sich unsere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Privatpersonen rechnen wir in der Regel die gesetzlichen Mindestgebühren ab - nicht mehr. Die Höhe der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genannten Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert und dem Schwierigkeitsgrad. Eine Gebührentabelle finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. mehr... Gleichzeitig bieten wir im gewerblichen Bereich aber auch neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unsere Tätigkeit nach Zeithonorar oder einer Pauschale an. Je nach Bedeutung der Angelegenheit und dem von uns zu übernehmenden Haftungsrisiko variieren die Stundensätze zwischen EUR 190,00 und EUR 400,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erfahrung lehrt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis insbesondere im gewerblichen Bereich auch für Sie viele Vorteile mit sich bringt. Mit einer Vielzahl auch kleinerer Probleme können Sie sich regelmäßig an uns wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der jeweilige Gegenstandswert, der dem Problem zugrunde liegt, recht hoch ist. Vergütungsvereinbarungen allerdings müssen nach dem Gesetz schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren ist nur im außergerichtlichen (Beratungs-) Bereich erlaubt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Um Ihnen mögliche unliebsame Überraschungen zu ersparen, sind wir auf Ihren Wunsch hin auch gerne bereit, das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor Prozessbeginn zu kalkulieren. Fragen Sie gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für uns eine ganz selbstverständliche Auskunft. Wir sagen Ihnen auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben. Die Frage nach den Kosten sollte Ihnen keinesfalls peinlich sein. Bevor Sie einen Handwerker beauftragen oder einen Fernseher kaufen, fragen Sie doch auch nach dem Preis. Aus diesem Grunde sollten Sie, schon in Ihrem eigenen Interesse, bevor Sie auf einen berechtigten Anspruch verzichten, weil Ihnen seine Durchsetzung als zu teuer erscheint, mit uns Kontakt aufnehmen. Hier können Sie uns kostenlos und unverbindlich Ihr Anliegen schicken
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