VERKEHRSRECHT Unfall, was nun?
Vorab Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, handeln Sie nicht auf eigene Faust - lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Er hilft Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.
Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, muss Ihr Unfallgegner auch die Anwaltskosten bezahlen.
Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handelt und nicht die Interssen des Geschädigten vertritt - auch wenn in der Werbung mit Schutzengeln und Rundrum-Sorglos-Packeten erfolgreich ein anderes Image kreiert und gepflegt wird. Den Versicherern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.
Vorsicht ist geboten!
Seien Sie äußerst skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z.B. von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll und Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen, angeboten wird.
Insbesondere bei Angeboten durch die gegnerische Versicherung besteht das hohe Risiko, dass gegen Ihre Interessen und nur nach den wirtschaftlichen Interessen der gegnerischen Versicherung gehandelt wird. Unterschreiben Sie daher in keinem Falle blindlings irgendwelche Formulare (Vollmachten, Abtretungserklärungen, Aufträge etc.) ohne genau zu wissen, worum es sich konkret handelt.
Unterschiedliche Interessenlagen nach einem Verkehrsunfall
Aufgrund des immer dichter werdenden Verkehrs „kracht" es auf deutschen Strassen täglich zu Haufe. Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt.
Die Abwicklung von Unfällen und die Regulierung von Unfallschäden ist in den seltensten Fällen eine ganz klare Angelegenheit. Schuld oder nicht Schuld, das ist - nicht nur im Nachhinein - immer die zentrale und oft streitige Frage, an der sich nicht selten schon so mancher Streit entzündet hat. War die Verkehrssituation und Verschuldensfrage vor Ort zumeist noch eindeutig und hat möglicherweise sogar einer der Beteiligten die Verantwortlichkeit auf sich genommen, so kann diese Betrachtung und Beurteilung der Situation am nächsten Tag (evtl. nach Rücksprache mit dem Partner, Freunden, Bekannten und/oder der eigenen Versicherung) oft schon ganz anders ausfallen. Hinzu kommt, dass das was für Sie (menschlich) völlig eindeutig und logisch erscheint, juristisch viel komplizierter und verzwickter sein kann. Problematisch wird es nach einem Unfall häufig bei der Schadensregulierung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie den Versuch unternehmen, Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite „auf eigene Faust" durchzusetzen, werden sie am Ende eines endlosen und zermürbenden Papierkrieges oft feststellen, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens gänzlich ablehnt oder sie nicht willens ist, den vollen Betrag zu zahlen, der Ihnen zur vollständigen Deckung Ihres Schadens rechtmäßig zustünde. Bei der Abwicklung helfen wir Ihnen gerne: ob es die erste Beratung hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters, des Erstellens eines Kostenvoranschlages, der Anmietung eines Ersatzwagens oder die weitere Abwicklung mit der eigenen Haftpflicht-/ Kaskoversicherung oder die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung ist. Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall. Wir treten für Ihre Interessen ein und vertreten Sie persönlich im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten. Wir kennen uns bestens aus im Verkehrsrecht und wissen, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schadensersatz nach Auffahrunfall oder bei Totalschaden) wir für Sie wie geltend machen können oder ob gegebenenfalls einen Mitschuld Ihrerseits Ihre Ansprüche eventuell einschränkt. Die gegnerische Versicherung oder Ihre Werkstatt wird und kann Sie nicht voll umfänglich aufklären. Wir sorgen für eine schnellstmögliche und nervensparende Abwicklung Ihres Schadensfalles, denn wir lassen uns von keiner Partei hinhalten. Abschließend sollten Sie sich noch folgendes klar machen: Die Interessen der gegnerischen Versicherung sind den Ihren völlig entgegengesetzt. Wo Sie Ihr Geld erhalten möchten, wollen die Versicherungen Ihr Geld nicht ausgeben. Sofern Sie die Regulierung Ihres Schadens selbst in die Hand nehmen wollen, müssen Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie sich auf einen Wettstreit mit einem absoluten Vollprofi einlassen, dessen Mitarbeiter sich tagein, tagaus mit nichts anderem beschäftigen, als mit der Regulierung von Verkehrsunfällen. Bei diesem Kräfteverhältnis können Sie eigentlich nur unterlegen sein und in großen Teilen verlieren. Sie treten gegen einen Gegner in den Ring, der mit allen Wassern gewaschen ist und über die Kondition verfügt, den Kampf mit Ihnen über sehr viele Runden zu führen. Als Amateur sollten Sie sich eben niemals einen Schwergewichtsweltmeister als Gegner aussuchen. Man lässt sich ja auch nicht von demjenigen Verarzten, der einem gerade ein "blaues Auge" geschlagen hat, oder was meinen Sie? Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung. Wer zahlt den Anwalt? Bei der Frage, wer für die Anwaltskosten aufkommt, haben die meisten ein völlig falsches Bild. Bei Verkehrsunfällen z.B. sind die Anwaltskosten im Regelfall - d.h. wenn der Gegner den Unfall verschuldet hat - von der gegnerischen Versicherung voll zu zahlen. Für Sie entstehen in einem solchen Fall also überhaupt keine Kosten - auch eine evtl. bei Ihnen bestehende Rechtsschutzversicherung müssen wir in solchen Fällen in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Ihr Versicherungsvertrag bleibt grundsätzlich unbelastet. Fragen Sie uns gleich zu Beginn Ihrer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Auf diese Weise erhalten Sie ein Stück Sicherheit und können leichter abschätzen, ob es sich für Ihren Fall „lohnt". Wir können Ihnen außerdem auch sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Fragen Sie uns. Wir beantworten Ihnen diese Fragen selbstverständlich gerne.
Was ist nach einem Unfall zu tun und zu beachten
1. Sofort anhalten nicht unerlaubt von der Unfallstelle entfernen.
2. Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner oder sonstigen Personen einschüchtern lassen.
3. Unfallstelle sichern. Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen (Abstand ca. 50 - 150 Schrittlängen - dabei bitte unbedingt die eigene Sicherheit beachten!).
4. Unfallzeugen bitten zu warten.
5. Umgehend die Polizei (Notruf 110) und - fall erforderlich - Rettungswagen (Notruf 112) rufen.
6. Erste Hilfe leisten!
7. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben! Weder gegenüber dem Unfallgegner noch der Polizei. Nur Angaben zur Person und Fahrzeug machen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang machen Sie gegenüber der Polizei keine weiteren Angaben. Nur bei eindeutigem Verschulden ein polizeiliches Verwarngeld akzeptieren.
8. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren. Bei Bagatellunfällen die Stellung der Fahrzeuge auf der Fahrbahn markieren bevor Sie die Unfallstelle räumen (Tipp: im Verbandskasten befindet sich Kreide).
9. Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus der Fahrtrichtung der Fahrzeuge mit Bremsspuren, alle Fahrzeugbeschädigungen etc.). Bei der Übersichtsaufnahme vermessbare Punkte (z.B. Kanaldeckel, Laterne, Bäume, Schilder etc.) im Bildausschnitt mitfotografieren (Tipp: Falls kein Fotoapparat zur Hand ist, benutzten Sie die Kamerafunktion Ihres Handys).
10. Unfallbericht ausfüllen (Sie sollten unbedingt einen Unfallberichtsbogen in Ihr Handschuhfach legen).
11. Unbedingt die Ausweispapiere (Führerschein, Personalausweis und Fahrzeugschein) zeigen lassen und nicht auf mündliche Angaben vertrauen.
12. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie auf jeden Fall den Namen des Fahrers (Führerschein) und das amtliche Kennzeichen sowie den Namen des Kfz-Halters (Fahrzeugschein).
13. Protokoll der Polizei überprüfen und notfalls korrigieren.
14. Lassen Sie sich vor Ort und später vom Abschleppunternehmer oder der Werkstatt von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
15. Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
16. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung in solchen Fällen direkt an uns!
| Verkehrsteilnehmer im Verkehrsrecht |
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Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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