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Bußgeldbescheid
Nach einem rechtzeitigen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gibt es dann verschiedene Möglichkeiten. Die Bußgeldstelle kann das Verfahren einstellen oder den Bußgeldbescheid aufheben. Eventuell werden weitere Ermittlungen angestellt. Meist kommt der Fall jedoch zur Überprüfung zum Gericht, dass über den Einspruch in einer Hauptverhandlung (evtl. mit Zeugen und Sachverständigen) entscheidet. Das Gericht kann den Betroffenen freistprechen, den Bußgeldbescheid bestätigen oder sogar eine höhere Geldbuße aussprechen als im Bußgeldbescheid.
Bußgeldbescheid
Wurde mit Ihrem Auto ein Verkehrsverstoß begangen, so erhalten Sie in der Regel von der Bußgelstelle zunächst einen Anhörungsbogen zugeschickt, mit dem Sie die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorfall zu äußern und ggf. den Fahrer namentlich zu benennen (mehr zum Thema "Anhörung" und Ihren Rechten erhalten Sie hier...).
Tipp:
Bei der Anhörung handelt es sich um ein Recht nicht um eine Pflicht. Angaben zur Sache müssen - und sollten daher im Regelfall - nicht gemacht werden.
Wird das Bußgeldverfahren nach der Anhörung nicht eingestellt (was so gut wie niemals geschieht), erhalten Sie als Betroffene(r) einen Bußgeldbescheid zugestellt. In diesem wird der zur Last gelegte Verkehrsverstoß benannt und mit einer Geldbuße, einem oder mehreren Punkten in Flensburg und evtl. einem Fahrverbot geahndet.
Hiergegen können und sollten Sie sich unbedingt zur Wehr setzten. Dies gilt bei jedem Verkehrsverstoß - wehren Sie sich gegen jeden und auch den ersten Punkt! Wenden Sie sich deshalb nach Erhalt eines Bußgeldbescheides unbedingt innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gegen den Bußgeldbescheid kann dann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang, am besten in Absprache mit einem Verkehrsanwalt, schriftlich bei der Bußgeldstelle Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss aber innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung eingelegt worden sein und der Bußgeldbehörde vorliegen - andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist nur noch in Ausnahmefällen angreifbar.
Tipp:
Der Einspruch muss (und sollte in der Regel) nicht begründet werden. Eine Begründung sollte allenfalls nach Rücksprache und Akteneinsicht durch Ihren Verkehrsanwalt vorgenommen werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt – unabhängig vom Öffnen des Briefes – der auf dem gelben Briefumschlag vermerkte Tag des Einwurfs in den Briefkasten.
Tipp:
Aus Beweissicherungsgründen sollten Sie diesen gelben Briefumschlag deshalb unbedingt aufbewahren.
Wer die Einspruchsfrist unverschuldet (!) versäumt, z.B. weil er erst nach Ablauf der Frist aus dem Urlaub zurückkehrt, kann mit unverzüglich nach Kenntnis der Zustellung erfolgtem Antrag auf Wiedereinsetzung und gleichzeitigem Einspruch noch Erfolg haben.
In solchen Fällen sollten Sie aber unbedingt sofort, d.h. noch am selben, spätestens am nächsten Tag, qualifizierte Hilfe eines Verkehrsanwalts in Anspruch nehmen.
Ohne einen kompetenten Beistand haben Sie in einem Bußgeldverfahren kaum eine Chance, sich erfolgreich zu verteidigen. Mit Argumenten, die aus Ihrer Sicht für Sie sprechen, können Sie ganz leicht aufs Glatteis geraten.
Nur ein Verkehrsanwalt ist mit den komplizierten Verfahrensfragen gegenüber der Behörde und vor Gericht vertraut. Er kennt mögliche Fehlerquellen, z.B. bei Geschwindigkeitsmessverhahren, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen. Auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen, entgehen ihm nicht. Und ein Verkehrsanwalt kennt die Tricks, wie sich z.B. ein Führerscheinentzug noch vermeiden lässt.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten. Nicht selten ist in der zumindest zeitweise Verlustes der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weit reichenden Folgen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten. Nicht selten droht häufig der Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!


