VERKEHRSRECHT
Gebrauchtwagenkauf/-verkauf
In Deutschland sind rund 54 Millionen Personenwagen zugelassen. Jährlich werden ca. 3 Millionen Neufahrzeuge zugelassen, hinzu kommen rund 7 Millionen Umschreibungen. Das ergibt in der Summe daher jedes Jahr den Abschluss von 10 Millionen Autokaufverträgen. Nicht mitgezählt sind die Kaufverträge über Motorräder, Lkw und Omnibusse.
Immer wieder kommt es nach Abschluss des Kaufvertrages und Übergabe des Fahrzeuges zu Streitereien und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer. Oft weichen die Vorstellungen des Käufers und Anpreisungen des Verkäufers vom tatsächlichen Zustand des gekauften Fahrzeuges voneinander ab.
Ob ein Fahrzeug mangelhaft ist oder ob der Verkäufer bei den Verkaufsgesprächen evtl. vorhandene Mängel bagatellisiert und heruntergespielt hat, stellt sich oft erst nach der Übergabe heraus, da sich viele Mängel nicht anhand der Laufleistung, dem frisch polierten Lack und bei einer kurzen Probefahrt feststellen lassen.
Einen gebrauchten Wagens zu kaufen oder zu verkaufen kann daher seine Tücken haben. Dies gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeuges.
Lassen Sie sich daher in allen Fragen rund um den Gebrauchtwagenkauf von unserem erfahrenen Verkehrsrechtsjuristen und Fachanwalt für Verkehrsrecht Herrn Rechtsanwalt Jörg Bister weiterhelfen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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